Nach dem Bundesverband der Rentenberater sind Rentenberater
"aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden.
Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.
Im Vergleich zu 165.100 Rechtsanwälten und 87.500 Steuerberatern (Stand 01.01.2019, Quelle: de.statista.com) stellen die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberater eine kleine Gruppe von Rechtsberatern dar".
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