Erst-Info

 Mandanteninformation

 

einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformation gemäß § 15 Abs. 1 VersVermV


 

Kanzlei:   

                                

Wingerter & George

Renten- und Versicherungsberater GbR

König-Wilhelm-Str. 56
74360 Ilsfeld

Zweigstelle:

Schertelstr. 7

70437 Stuttgart-Zazenhausen

Tel.: 07062/ 9023360
Fax: 07062/ 9023361

kanzlei{at}wingerter-george.de

Gesetzliche Vertreter:   


Vera Wingerter und Karsten George

Renten- und Versicherungsberater

 

Berufshaftpflicht- Versicherungen:   

                          

ALLCURA Versicherungs-AG, Hamburg

Geltungsbereich: Europa

 
 

Versicherungsberatung:

Wir beraten unsere Mandanten über private und betriebliche Versicherungen gegen Honorar.

Versicherungsberatern ist es gesetzlich verboten, Provisionen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile von einem Versicherungsunternehmen entgegenzunehmen.

 

Zulassung:                                       

Versicherungsberater gem. § 34 d, Abs. 2 GewO

zugelassen von der IHK Heilbronn-Franken

Registrierungsnummern:     

D-09AB-LJMAG-43        V. Wingerter

D-W3FM-NAYMN-73     K. George

Unter www.vermittlerregister.info können Sie unsere Zulassungen überprüfen.

Gemeinsame Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHK) e. V.

Breite Straße 29, 10178 Berlin

Tel: 0-180-500 585-0 (0,20 €/min. aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 €/min. aus Mobilfunknetzen)

 

Vergütung:     


Zur Wahrung unserer Unabhängigkeit dürfen wir unsere Tätigkeit ausschließlich durch unsere Mandanten vergüten lassen. Üblicherweise berechnen wir ein Stundenhonorar. Bei Privatpersonen liegt dies in der Regel bei € 165,- (€ 138,66 zzgl. 19 % MwSt.) pro Stunde unserer Tätigkeit.

 

Keine Beteiligungen: 

Es liegt weder eine direkte noch eine indirekte Beteiligung an oder von Versicherungsunternehmen vor.

 

 

Beschwerdemanagement: 


Bei allen Problemen oder Beschwerden, die unseren Beratervertrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden gemeinsam sicherlich eine Lösung finden. Sollte das ausnahmsweise nicht gelingen, stehen Ihnen die folgenden Schlichtungsstellen zur Verfügung.

 

Schlichtungsstellen:   


Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Bei sonstigen Beratungen:

Versicherungsombudsmann, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,

www.versicherungsombudsmann.de

Rentenberatung: 

Wir beraten unsere Mandanten im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes über die gesetzlichen Sozialversicherungen und die betriebliche und berufsständische Versorgung.

 

Zulassung der GbR:   

Registrierte Rentenberater GbR nach Rechtsdienstleistungsgesetz

Zulassung vom Landgericht Stuttgart: AZ 371 a – 1363 

Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie unsere Zulassung überprüfen.

Vergütung:   


Das Honorar der Rentenberater richtet sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wir vereinbaren mit unseren Mandanten üblicherweise ein Stundenhonorar.

 

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten (Transparezverordnung)


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

 

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant erachtet, da davon ausgegangen wird, dass diese bereits durch die Anbieter berücksichtigt und in deren vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird hierzu in den vorvertraglichen Informationen des Anbieters eine entsprechende Erläuterung erfolgen.

 

 

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