Aktuelles

Telefonische Erreichbarkeit:

Wir sind häufig in Beratungen und telefonisch schwer erreichbar.  Sie brauchen aber nicht mehrmals anzurufen, sondern können uns einfach nach dem Signalton eine Bitte um Rückruf hinterlassen. Nennen Sie zur Sicherheit Ihre Telefonnummer und wann Sie erreichbar sind. Die Mailbox informiert uns dann von Ihrem Anruf und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Sie dürfen uns natürlich auch eine E-Mail schicken.


Online-Beratung:

Wir bieten Ihnen Online-Beratung über Microsoft Teams an. Sie können uns auch gerne zu einem anderen Online-Dienst einladen.


Rentenberatung Hinzuverdienstgrenze:

Ab 01.01.2023 werden die Hinzuverdienstgrenzen bei der vorgezogenen Altersrenten völlig abgeschafft. 

Lohnt sich somit ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlag trotz voller Tätigkeit? Welche Vor- bzw. Nachteile bestehen und worauf muss man achten?

Sollte eine Teil- oder Vollrente beantragt werden?


Rentenberatung Ihrer Mitarbeiter (auch bei ATZ-Verträgen)

Wir beraten die Belegschaft zum Renteneintritt bzw. informieren über die Höhe der zu erwartenden Absicherung aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Auch berechnen wir evtl. Einbußen bei vorgezogenem Rentenbeginn oder Altersteilzeit.


Berufsunfähigkeitsversicherung:

Unsere Beratung ist umfassend und möglichst rechtssicher hinsichtlich vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Daher beraten wir überwiegend mit Prüfung umfangreicher medizinischer Auskünfte (Krankenkasse, ärztliche Vereinigung, Ärzte).

Es geht bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung um Ihre Existenz!  Gönnen Sie sich eine sorgfältige und gute Beratung. Leider wird hier häufig an der falschen Stelle gespart. Wenn möglich und sinnvoll, können wir Ihnen einen Versicherungsschutz nach Nettotarif (ohne Provision) anbieten.


bAV:

Ab 2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen. Bisher war die Zuschusspflicht nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Neuzusagen in der bAV beschränkt. Ausnahmeregelungen hierzu sehen noch einige Tarifverträge vor.

 

PKV vs. GKV:

Tarifwechsel in meiner PKV? Zurück in die GKV vor dem 55. Lebensjahr? Wir prüfen Ihren Vertrag für Sie, ob ein Wechsel sinnvoll und richtig erscheint und begleiten Sie, wenn die Entscheidung getroffen wurde.

 

Pflegezusatz:

Für die stationäre Pflege liegt die Zuzahlung in Heimen in Stuttgart bei zur Zeit € 3.300,-. Häufig kann dies über eine gute Altersversorgung und Immobilienvermietung im Rentenalter gedeckt werden. Was passiert aber bis zum Rentenalter? Welche Möglichkeit der Absicherung besteht für Personen mit Vorerkrankungen?

 


 


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