Rentenberatung:

  • Wir unterrichten hier zeitnah über die Reformvorschläge und Beschlüsse.
  • Ab 1.1.2027 darf die Teilrente für einen Krankengeldbezug bei Weiterbeschäftigung nur noch maximal 66,66% betragen. Bestehende Teilrenten mit 99,99% müssen ggf. angepasst werden.
  • Aktivrente, ab wann und für wen?


Ab 01.01.2023 werden die Hinzuverdienstgrenzen bei der vorgezogenen Altersrenten völlig abgeschafft. 

Lohnt sich somit ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlag trotz voller Tätigkeit? Welche Vor- bzw. Nachteile bestehen und worauf muss man achten?

Sollte eine Teil- oder Vollrente beantragt werden? Wann 99,99% bzw. 66,66% Teilrente? Wann ist der richtige Rentenbeginn?


Rentenberatung Ihrer Mitarbeiter (auch bei ATZ-Verträgen)

Wir beraten die Belegschaft zum Renteneintritt bzw. informieren über die Höhe der zu erwartenden Absicherung aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Auch berechnen wir evtl. Einbußen bei vorgezogenem Rentenbeginn oder Altersteilzeit.

Schenken Sie Ihren verdienten Mitarbeitern eine Rentenberatung


Versicherungs-Check:

Gönnen Sie sich einen Versicherungs-Check. Viele Mandanten sind falsch oder über-versichert. Häufig werden mit steuerlichen Versprechen überteuerte Kopplungsprodukte zur Altersversorgung verkauft. Wir prüfen Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, was Sie wirklich benötigen.


Berufsunfähigkeitsversicherung:

Unsere Beratung ist umfassend und möglichst rechtssicher hinsichtlich vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Daher beraten wir überwiegend mit Prüfung umfangreicher medizinischer Auskünfte (Krankenkasse, ärztliche Vereinigung, Ärzte).

Es geht bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung um Ihre Existenz! Gönnen Sie sich eine sorgfältige und gute Beratung. Leider wird hier häufig an der falschen Stelle gespart. Wenn möglich und sinnvoll, können wir Ihnen einen Versicherungsschutz nach Nettotarif (ohne Provision) anbieten.


Telefonische Erreichbarkeit:

Wir sind häufig in Beratungen und telefonisch schwer erreichbar. Sie brauchen aber nicht mehrmals anzurufen, sondern können uns einfach nach dem Signalton eine Bitte um Rückruf hinterlassen. Nennen Sie zur Sicherheit Ihre Telefonnummer und wann Sie erreichbar sind. Die Mailbox informiert uns dann von Ihrem Anruf und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Sie dürfen uns natürlich auch eine E-Mail schicken.